Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Buchung einer Dienstleistung bei FOYK – Feuer. Licht. Kunst. (nachstehend FOYK genannt) kommt ein Vertrag zwischen euch und FOYK zustande. Die allgemeinen Vertragsbedingungen werden durch eure Buchung sowie Unterschrift als gelesen und akzeptiert bestätigt.

Vertragsgegenstand 
FOYK erbringt die gewünschte Leistung gemäß der Auftragsbestätigung. Anpassungen an die Gegebenheiten des Auftrittsortes sind möglich, wobei Sicherheit stets höchste Priorität hat. FOYK ist frei in der Umsetzung des Programms, der Umfang wird gemeinsam mit euch definiert. Ihr stellt sicher, dass eine direkte Zufahrt (max. 20 Meter) möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir euch, uns rechtzeitig zu informieren. Fehlende behördliche Bewilligungen sind von euch zu beschaffen. Etwaige Zusatzkosten übernehmt ihr bitte.

Bewilligungen 
Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, Auftritten nach 22:00 Uhr und Darbietungen in Kombination mit Feuerwerk bitten wir euch, für die erforderlichen behördlichen Bewilligungen zu sorgen. FOYK unterstützt euch dabei gerne. Etwaige Zusatzkosten tragt ihr.

Sollte die Dienstleistung aufgrund von starkem Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm, fehlender Bewilligungen, höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen nicht erbracht werden, kann FOYK nicht haftbar gemacht werden. FOYK ist stets bestrebt, in solchen Fällen ein Ersatzprogramm anzubieten. Grundsätzlich sind keine Haftungs- oder Ausfallansprüche möglich.

Preise 
Künstlergagen unterliegen gemäß SR 641.20 Art. 21 nicht der Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich somit in CHF exkl. MwSt. Anfahrtskosten über 50 km Reiseweg werden zu CHF 0.85/km verrechnet. Ab 6 Std. Anwesenheit stellt ihr bitte für sämtliche Künstler und Hilfspersonen eine warme Mahlzeit zur Verfügung. Alkoholfreie Getränke werden den denselbigen jederzeit zur Verfügung gestellt. Hotel- und Verpflegungskosten werden, wenn nötig, von euch übernommen.

Zahlungsbedingungen 
Wir bitten euch, die Buchungen im Voraus zu bezahlen. 50% des Betrags werden als Buchungsbestätigung nach Erhalt des Vertrages fällig.

Ausfall des Künstlers 
Falls FOYK durch Unfall, Krankheit usw. ausfällt, sorgt FOYK für geeigneten Ersatz. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt die entsprechende Gage.

Haftung des Veranstalters 
Ihr haftet für Beschädigungen am Eigentum von FOYK und die Einhaltung der allgemeinen Sicherheit.

Versicherung 
FOYK ist unfall- und haftpflichtversichert. Beschädigungen sind bitte umgehend zu melden.

Foto- und Videoaufnahmen 
Fotos, Film- oder Videoaufnahmen sind erlaubt. Wir bitten lediglich uns die Kopien zur Verfügung zu stellen.

Gerichtsstand 
Der Gerichtsstand ist Hinwil.